Sven Giegold
Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament

Sprecher Europagruppe Grüne

MiFID II: IT-Panne darf Finanzmarktgesetzgebung nicht aufhalten. Grenzen für Nahrungsmittelspekulation rasch beschließen.

Anfang Oktober hat die Europäische Wertpapier- und Aufsichtsbehörde ESMA bekannt gegeben, dass die ursprünglich für Januar 2017 geplante Einführung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID II) nicht machbar ist. Das zentrale Hindernis für eine fristgerechte Einführung sind Probleme bei der Entwicklung von IT-Systemen, die für die Funktionsfähigkeit des MiFID II-Regelwerks entscheidend sind. Gleichzeitig arbeiten Europarlament, Rat der Mitgliedsstaaten, EU-Kommission und ESMA an der technischen Umsetzung der Detailregeln der MiFID II-Richtlinie. Hierunter fällt auch die konkrete Ausarbeitung der Regeln für die Begrenzung der Nahrungsmittelspekulation. Gemeinsam mit dem Berichterstatter Markus Ferber (CSU) und der sozialdemokratischen Schatttenberichterstatterin Anneliese Dodds (Labour) kritisieren wir Grünen seit Monaten ESMA und die EU-Kommission, weil sie versuchen die vom Europaparlament durchgesetzten Begrenzungen der Nahrungsmittelspekulation zu durchlöchern. Als letzter Schritt dürfen jedoch Europaparlament und der Rat der Mitgliedsstaaten den Vorschlägen für die Detailumsetzung von MiFID II nicht widersprechen. Deshalb darf die EU-Kommission das Europaparlamentnun nicht ignorieren.

Die verzögerte Einführung der MiFID II-Richtlinie kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:

 

“Eine Verzögerung der Einführung von MiFID II darf keine Steilvorlage zur Verwässerung der Regulierung durch das Kleingedruckte werden. Eine funktionierende IT-Infrastruktur ist notwendig, damit die MiFID II-Regeln in der Praxis greifen. Deshalb ist die zeitliche Verzögerung bei MiFID II zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern. IT-Probleme dürfen aber nicht als Deckmantel dienen, um die Arbeit an der detaillierten technischen Umsetzung der MiFID II-Richtlinie zu verzögern. Alle Marktteilnehmer – Unternehmen wie Verbraucher – brauchen Rechtssicherheit durch zügigen Abschluss aller Arbeiten an der MiFID II-Richtlinie: Nur auf diesem Weg können sie von Fortschritten des Regelwerks profitieren, wie verbesserter Markttransparenz und gestärktem Verbraucherschutz. Es draf nun keine Verzögerungen beim Abschluss der Gesetzgebung zu MiFID geben. In unserem fraktionsübergreifenden Brief an EU-Kommissar Jonathan Hill machen wir klar, wie dieses Ziel zu erreichen ist: Die EU-Behörde muss endlich die Forderungen des Europaparlaments ernst nehmen, insbesondere wenn es um die Eindämmung von Nahrungsmittelspekulation geht.”

 

Den Brief der fraktionsübergreifenden MiFID II-Verhandlungsdelegation des Europaparlaments zur Umsetzung der MiFID II-Regeln – insbesondere für eine wirksame Eindämmung der Nahrungsmittelspekulation – an EU-Kommissar Hill finden Sie hier: https://sg.admk-dev.de/wp-content/uploads/2015/11/D51226_Hill_Regulatory-technical-standards-under-MiFID-II_MiFIR.pdf

Rubrik: Wirtschaft & Währung

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