Sven Giegold
Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament

Sprecher Europagruppe Grüne

Vorschlag der ESAs für ESG-Offenlegungskriterien: Lustige Lobbyergebnisse. Definition des fossilen Sektors muss über Kohle hinausgehen.

Die drei Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (ESAs) haben ihre Konsultation zur Offenlegungen zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Faktoren (ESG) im Rahmen der Offenlegungsverordnung veröffentlicht. Auf der Grundlage des Entwurfs für einen technischen Regulierungsstandard konsultieren sie öffentlich zu den vorgeschlagenen Offenlegungskriterien, die für Finanzmarktteilnehmer, Berater und Finanzprodukte gelten sollen. Gemäß der Offenlegungsverordnung sind die drei EU-Finanzaufseher beauftragt, Standards für Inhalt, Methodik und Darstellung von ESG-Offenlegung auf Unternehmens- und Produktebene zu entwickeln. Der Vorschlag enthält eine Liste von Nachhaltigkeits-Indikatoren, die Auswirkungen von Investitionen in Bezug auf Treibhausgasemissionen, Energieeffizienz, soziale Angelegenheiten, Menschenrechte und mehr abdecken.

In ihrem Entwurf schlagen die ESAs eine Definition für den fossilen Energieträgersektor (fossil fuel sector) vor, der als ein Indikator dafür verwendet werden soll, inwieweit eine Investition Risiken aus diesem Sektor ausgesetzt ist. Die Definition enthält jedoch nur Festbrennstoffe (solid fossil fuels), was lediglich Stein- und Braunkohle umfasst. In Bezug auf die Offenlegung von Treibhausgasemissionen schlagen die ESAs eine Aufschlüsselung in die Emissionen der Bereiche 1, 2 und 3 im Sinne des Treibhausgasprotokoll vor. Geltungsbereich 1 umfasst die direkten Emissionen eines Unternehmens, Geltungsbereich 2 Emissionen in Bezug auf den von einem Unternehmen verbrauchten Strom und Geltungsbereich 3 alle anderen indirekten Emissionen eines Unternehmens, die nicht unter Geltungsbereich 2 fallen, wie Beschaffung, Geschäftsreisen und Abfall.

 

Dazu erklärt Sven Giegold, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Europäischen Parlament:

„Die von den EU-Finanzaufsichtsbehörden vorgeschlagene Definition des fossilen Sektors, in der nur Braun- und Steinkohle enthalten sind, ist höchst irreführend und muss korrigiert werden. Die Beschränkung der Definition des fossilen Sektors auf Kohle würde die direkten Risiken eines Marktteilnehmers in Verbindung mit fossilen Vermögenswerten unterschätzen, beispielsweise wenn dieser Anteile an einem Ölkonzern hält. Der endgültige Vorschlag der ESAs muss eine umfassende Definition des fossilen Sektors enthalten, um Transparenz über das finanzielle Risiko in Bezug auf gestrandete Vermögenswerte herzustellen. Der derzeitige Absturz des Ölpreises hat Schwachstellen in unseren Volkswirtschaften sichtbar gemacht, die sich stark auf die Bilanzen der Unternehmen auswirken und zu erheblichen Verwerfungen im Finanzbereich führen können. Nebenbei bemerkt ist es merkwürdig, dass saubere Autos ausdrücklich aus der Definition des fossilen Sektors ausgenommen sind. Wer hat jemals ein sauberes Auto gesehen, das mit Kohle betrieben wird? EU-Lobbying führt manchmal zu lustigen Ergebnissen.

Die vorgeschlagene Aufteilung der offenzulegenden Treibhausgasemissionen in die drei Bereiche des Treibhausgasprotokolls würde die notwendige Transparenz über die Auswirkungen einer Investitionsentscheidung auf das Klima herstellen. Ein hohes Maß an Transparenz über die Auswirkungen von Investitionen auf Nachhaltigkeit ist zentral dafür, dass das Finanzsystem die ESG-Risiken angemessen berücksichtigt und folglich mehr Mittel in nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten lenkt.“

 

Link zum Konsultationspapier der ESAs (nur auf Englisch verfügbar):

https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/jc_2020_16_-_joint_consultation_paper_on_esg_disclosures.pdf

Vorgeschlagene Definition des Sektors fossiler Energieträger (fossil fuel sector): 

Article 1

Definitions

For the purposes of this Regulation, the following definitions apply:

(1) ‘fossil fuel sectors’ means investment related to production, processing, distribution, storage or combustion of solid fossil fuels, with the exception of investment related to clean vehicles as defined in Article 4 of Directive 2009/33/EC of the European Parliament and of the Council