Sven Giegold
Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament

Sprecher Europagruppe Grüne

Britischer Plan für Steuersenkungen zeigt: Steuerdumping lässt sich nur in der EU beenden

Nach dem Brexit-Votum will die britische Regierung Konzernen mit Steuererleichterungen entgegenkommen. Um Unternehmen auf der Insel zu halten, soll ihr Steuersatz auf unter 15 Prozent sinken. Mit einem Körperschaftsteuersatz von derzeit 20 Prozent ist Großbritannien schon jetzt ein Land mit niedrigen Steuern. Darüberhinaus ist die City of London eng mit den größten Steueroasen der Welt in der Karibik und auf den Kanalinseln verbunden. Dort werden Steuersätze mitunter von unter 1 Prozent erhoben.

Die Ankündigungen von Steuersenkungen des britischen Finanzministers George Osborne kommentiert Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament:

“Die geplanten Steuergeschenke der britischen Regierung sind ein erstklassiges Argument für die EU. Weil sich mit dem Brexit ein ökonomisches Donnerwetter auf der Insel anbahnt, sieht sich die britische Regierung zu diesen Steuergeschenken gezwungen. In der EU können die Regierungen den Steuerwettbewerb gemeinsam beenden, einzelne Länder können dies nicht. Nach den Steuerskandalen wie den “Panama Papers” oder “LuxLeaks” ist Bewegung in die gemeinsame europäische Steuerpolitik gekommen. Wir müssen uns jetzt auch auf einen europäischen Mindeststeuersatz einigen, um den Steuerwettbewerb in der EU zu beenden. Ein Mindessteuersatz für Unternehmen wäre ein wichtiger Schritt für eine soziale Reform der EU.

Die Ankündigungen des britischen Finanzministers sind ein politischer Marketing-Gag. Großbritannien ist bereits heute eine der größten Steueroasen der Welt. Viele Großunternehmen versteuern schon jetzt ihre Gewinne zu niedrigsten Steuersätzen in britischen Steueroasen in der Karibik. Auch auf Jersey im Ärmelkanal gibt es null Prozent Körperschaftssteuersatz.

Die britischen Steuersenkungspläne sind auch für die anstehenden Brexit-Verhandlungen von Bedeutung: Großbritannien kann nur Teil des EU-Binnemarkts sein, wenn es sich an der Steuerkooperation mit den EU-Staaten beteiligt. Will Großbritannien nicht Teil des EU-Binnenmarkts sein, wird eine Quellensteuer wie gegenüber anderen Drittländern nötig. Der Abfluss von Gewinnen aus Europa in Niedrigsteuerländer müssen wir unterbinden.”

Rubrik: Wirtschaft & Währung

Bitte teilen!